Im Sommer 2021 hat das Land NRW die Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter "körpernah getragener Aufnahmegeräte", die auch als Bodycams bezeichnet werden durch die Vollzugsdienste der Ordnungsbehörden geschaffen.
"Mit der Gesetzänderung wird den Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, zum Schutz ihrer Dienstkräfte im Außendienst sowie zur Beweissicherung von Übergriffen von Bodycams Gebrauch zu machen", sagt Frank Helmgens, Abteilungsleiter im städtischen Ordnungsamt. Der Einsatz dieser Technik diene der Eigensicherung und dem Schutz von Dritten, soweit das zum Schutz gegen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach hat sich unmittelbar nach der Gesetzesänderung umfassend mit der Einführung der Bodycam befasst. Nach ausgiebiger Recherche, insbesondere der Auswertung der Erfahrungen anderer Behörden und eingehender datenschutzrechtlicher Prüfung, wurden die Kameras beschafft und die Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) für den Einsatz geschult.
Ab sofort sind die Bodycams, die den Kolleginnen und Kollegen des KOS ein zusätzliches Maß an Sicherheit bieten sollen, im Einsatz.