02.09.2024
Aktuelles

Rat beschließt Bebauungsplan zur Seestadt

Das Verfahren ist abgeschlossen und die Grundlage für weitere Baufortschritte auf dem Areal geschaffen

Die Stadt Mönchengladbach hat den Weg für die weitere Entwicklung der Seestadt freigemacht. Am Mittwoch, 28. August, hat der Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 793/O gefasst – die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung des "Seestadt" genannten Wohnquartiers. Dieses soll östlich der Breitenbachstraße entstehen und von einem künstlichen Gewässer durchzogen werden. Den Anfang dafür hat Seestadt-Investor Catella mit rund 250 Wohneinheiten im "Südviertel" der Fläche bereits gemacht.

Ende 2023 allerdings hatte das Oberveraltungsgericht Münster in einem sogenannten Normenkontrollverfahren einzelne Aspekte des B-Plans beanstandet und diesen für unwirksam erklärt. Die Stadt hat seitdem daran gearbeitet, den Bebauungsplan in Abstimmung mit Catella in einem sogenannten ergänzenden Verfahren zu "heilen". Dazu wurden zum Beispiel die Lärmschutzfestsetzung und eine Vorgabe zur Mindestgeschossigkeit angepasst. Im Mai und Juni fand die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Mit dem Satzungsbeschluss durch den Rat konnte das Verfahren nun erfolgreich abgeschlossen werden.

Quelle: Stadt Mönchengladbach