17.10.2024
Aktuelles

Zweite Beteiligungsrunde zu Sanierungsgebieten in Gladbach und Rheydt

Was ist mit Sanierungsgebieten gemeint, welche Maßnahmen sind geplant, und was denken die Bürgerinnen und Bürger? Darum geht es jetzt in zwei Info- und Beteiligungsveranstaltungen (30.10. und 6.11.).

Die Bürgerinnen und Bürger können sich erneut zu den geplanten Sanierungsgebieten in den Zentren von Gladbach und Rheydt informieren und einbringen. Bereits im Sommer hatte die Stadt mittels sogenannter Zukunftsmärkte in den Stadtzentren die interessierte Öffentlichkeit aufgeklärt und befragt.

Auf Grundlage der ersten Beteiligungsrunde ist seitdem weitergearbeitet worden. Inzwischen gibt es präzisierte Vorschläge für die genaue Abgrenzung der Gebiete und für konkrete Maßnahmen. Nun findet eine weitere Beteiligungsrunde statt. Die Veranstaltung für den Stadtteil Rheydt findet Mittwoch den 30.10. von 17 bis 19 Uhr in der Aula des Maria-Lenssen-Berufskollegs (Werner-Gilles-Straße 20-32) statt. Am darauffolgenden Mittwoch, 6. November, sind alle Interessierten von 17 bis 19 Uhr in das städtische Museum Abteiberg eingeladen, um über das städtebauliche Sanierungsverfahren für den Innenstadtbereich von Gladbach zu sprechen. Eine Anmeldung für die Veranstaltungen ist nicht erforderlich.

Was sind Sanierungsgebiete und warum strebt die Stadt sie an?

Um den Funktionswandel der Innenstädte zu unterstützen und städtebaulichen Missständen entgegenzuwirken, prüft die Stadt Mönchengladbach, in den Zentren von Gladbach und Rheydt sogenannte städtebauliche Sanierungsgebiete einzurichten. Voraussetzung dafür ist nach Baugesetzbuch eine Vorbereitende Untersuchung (VU), die die Stadt Mönchengladbach derzeit durchführt. Im Gegensatz zu anderen Maßnahmen, bei denen die Stadt selbst als Bauherr und Stadtgestalter auftritt, geht es bei den sogenannten Sanierungsgebieten vor allem darum, die Entwicklung privater Immobilien anzustoßen und so das Zentrum als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnort zu stärken. Dazu erhält die Kommune in Sanierungsgebieten ein zeitlich und räumlich begrenztes Sonderrecht, um die Sanierungsziele im Sinne des Allgemeinwohls zu erreichen.

Zum "Werkzeugkasten" im Sanierungsverfahren zählt das Vorkaufsrecht oder die Möglichkeit, Baugesuche zurückstellen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Eigentümerinnen und Eigentümer wiederum erhalten besondere steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und können durch das Verfahren sicher sein, dass die eigenen Investitionen nicht durch "nachbarliche" Fehlentwicklungen an Wert verlieren. Die Untersuchungsgebiete befinden sich im Gladbacher Zentrum rund um die Obere Hindenburgstraße / Alter Markt / Waldhausener Straße sowie im Zentrum Rheydt im Bereich zwischen Bahnhof / Limitenstraße/ Lankes-Gelände. Ob sich in den Gebieten anschließend tatsächlich ein städtebauliches Sanierungsverfahren anschließt, hängt von den abschließenden Ergebnissen der Untersuchung ab. Abgeschlossen werden sollen die Vorbereitenden Untersuchungen voraussichtlich bis Januar 2025.

Quelle: Stadt Mönchengladbach