Ein Bolten Ur-Alt mit befülltem Bierglas Ein Bolten Ur-Alt mit befülltem Bierglas
Foto: © Gracia Sacher
01.04.2021
Bier

Tag des deutschen Bieres

Wie war das noch gleich mit dem Reinheitsgebot?

Redaktion: Gracia Sacher

Bierfeiertage gibt es viele (wirklich, mehr, als Sie jetzt annehmen würden…). Hierzulande wird vor allem der Tag des deutschen Bieres gefeiert. Na gut, sagen wir aus aktuellem Anlass: normalerweise. Normalerweise stehen je nach Region Brauereibesichtigungen, Frühschoppen, Braukurse, Feste und Co. auf dem Plan der Brauer, Gastronomen und Getränkehändler. Ob nun zelebriert oder nicht, Fakt ist, dass am 23.04.1516 die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in der Landesverordnung forderten, dass man zum Brauen von Bier nur Wasser, Gerste und Hopfen verwenden dürfe. Als Reinheitsgebot wurde diese Regelung damals noch nicht bezeichnet; der Begriff taucht nach dem Ersten Weltkrieg zum ersten Mal auf.

Warum überhaupt das Ganze?

Unter anderem aus dem Grund, dass Bier damals das Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung darstellte und eine gute Qualität aufweisen sollte. Da die Brauer in Sachen experimentelle Zutaten vor nichts zurückschreckten, galt es, endlich etwas Ordnung in die Sachlage zu bringen. Man kann sich vorstellen, dass die Brauergebnisse oftmals alles andere als genießbar waren. Ebenso sollte Gerste bevorzugt werden, da andere Getreidesorten zur Brotbereitung wichtig waren – diese sollten geschützt werden.

Aus Gerste wurde später Gerstenmalz, da man herausfand, dass Malz für den Brauvorgang deutlich geeigneter ist als die Rohfrucht. Die Erwähnung der Hefe im Reinheitsgebot folgte erst einige Zeit später; über deren genaue Wirkungsweise in Form einer Brauzutat wusste man damals noch nichts. Erst im 19. Jahrhundert nahm man sie als vierten Rohstoff in das Reinheitsgebot auf, als Louis Pasteur, Mitbegründer der medizinischen Mikrobiologie, beschrieb, dass diese für den Gärungsprozess von entscheidender Bedeutung sei.

Das Reinheitsgebot ist heute im „Vorläufigen Biergesetz“ verankert. Immer noch wird es mit einer guten Bierqualität in Verbindung gebracht. Und immer noch gilt: ins Bier dürfen nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.

Übrigens: bei untergärigen Bierstilen (Lagerbieren) wie z.B. Pils oder Helles muss es nach Reinheitsgebot tatsächlich Gerstenmalz sein, während man bei obergärigen Bieren (Ales) auch andere Getreidesorten (z.B. Weizenmalz) verwenden darf. Anti-Reinheitsgebot ist hingegen immer die Rohfrucht – Malz ist also entscheidend.

Dennoch besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, Bier zu brauen, das nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut ist. Zum Beispiel, wenn es sich um „besonderes Bier“ mit einer traditionellen Herstellung handelt. Diese Ausnahmen bei der Zulassung gibt es in Bayern jedoch nicht.

Das Bayerische Reinheitsgebot gilt Vorgängerregelung bzw. Ursprung sowie strengere Auslegung des Deutschen Reinheitsgebots. Während man in anderen Bundesländern auch bestimmte Zucker und Farbstoffe zum Brauen verwenden darf, ist dies in Bayern ebenso verboten.

Ich gebe zu, dass ich nach diesen Zeilen Lust auf ein Bierchen bekommen habe – Sie auch? Ob nach Reinheitsgebot gebraut oder nicht – lassen Sie es sich schmecken. Denn tolle Biere gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb dieses Gebots.

Cheers,
Gracia

Gracias Bierblog „Bierliebe und moodpairing“ finden Sie auf www.hopfenmaedchen.com