Strafverteidiger Peter Kolb Strafverteidiger Peter Kolb
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Strafverteidiger Peter Kolb
01.05.2023
Stadtleben

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter bei der Polizei

Haben Sie eine Ladung zur Polizei erhalten, um dort eine Aussage zu einem gegen Sie geführten Strafverfahren zu machen? Oder wurden Sie von der Polizei „angehalten“? Als Beschuldigter bei der Polizei zu sein, kann sehr einschüchternd sein. Es ist wichtig, ruhig und besonnen zu bleiben und zu wissen, dass Sie das Recht haben, sich zu verteidigen.

Hier sind einige Tipps, wie Sie sich als Beschuldigter verhalten sollten:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger. Ein Strafverteidiger kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen erklären, wie Sie sich verhalten sollten.
  2. Bleiben Sie ruhig. Vermeiden Sie es, unhöflich oder aggressiv zu sein.
  3. Beantworten Sie keine Fragen, ohne vorher mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben. Geben Sie keine schriftlichen oder mündlichen Erklärungen ab.
  4. Kooperieren Sie bei Anordnungen wie einer Durchsuchungsanordnung der Abgabe von Fingerabdrücken oder einer Blutentnahme.
  5. Vernichten Sie keine (potentiellen) Beweismittel. Denken Sie immer daran, dass Sie das Recht haben, sich zu verteidigen. Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei kontaktiert werden, informieren Sie umgehend Ihren Verteidiger hierüber.

In aller Regel wird ein Strafverteidiger zunächst einen Termin bei der Polizei für Sie absagen und im Anschluss hieran Einsichtnahme in die Ermittlungsakte beantragen. Dessen Inhalt wird er/sie alsdann mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte optimal geschützt werden und dass Sie die individuell bestmögliche Verteidigung erhalten.


Strafverteidigung Kolb
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Tel.: 02161 - 277 89 44
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