20.05.2021
Aktuelles

Belgische Reaktoren Doel 1 und 2 werden nachträglich geprüft

Stadt Mönchengladbach gibt im Rahmen der Behördenbeteiligung eine Stellungnahme ab; deutsche Öffentlichkeit ebenfalls aufgerufen

Eine bisher unterbliebene grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 wird nachgeholt. Das teilte das belgische Umwelt- und Energieministerium dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit. Für die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die ihr Beteiligungsinteresse erklärt hatten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW die Federführung übernommen. Die Prüfung ist eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens. Durch die Bezirksregierung ist die Stadt Mönchengladbach über die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung informiert worden. Darüber unterrichtete Oberbürgermeister Felix Heinrichs die Mitglieder des Rates in seiner gestrigen (19. Mai) Sitzung. Auf Grund der vergleichbaren Risiken und Gefährdungslagen soll die Stellungnahme auch auf die Resolution des Rates zum belgischen Kraftwerk Tihange Bezug nehmen, dessen unverzügliche und dauerhafte Abschaltung der Rat im Sommer 2015 gefordert hatte.

Die Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen liegen etwa 130 Kilometer von der Landesgrenze zu NRW und nur wenige Kilometer von der Grenze zu den Niederlanden entfernt. Bürger in allen drei Ländern kämpfen seit Jahren gegen die beiden mehr als 40 Jahre alten Meiler, die mehrfach schon mit Zwischenfällen Schlagzeilen gemacht hatten. Brüssel hatte jedoch die Laufzeiten für die umstrittenen Reaktoren trotz ausgebliebener Umweltverträglichkeitsprüfung bis 2025 verlängert - und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof und auch das Belgische Verfassungsgericht hatten daraufhin festgelegt, dass die Prüfung nachgeholt werden muss.

Neben der vorgenannten Behördenbeteiligung gibt die zuständige belgische Behörde auch der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 01. Juli 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme. Alle relevanten Kontaktadressen sowie nähere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten und zum UVP-Verfahren finden Sie hier.